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Keuschhaltungsvertrag

 

zwischen

 

Lady Samantha und …………….. (im Vertrag Sklave genannt):

 

 

§1 

Der Sklave hat keine Rechte mehr auf einen selbst herbeigeführten Orgasmus, diese Rechte sind vollständig an Lady Samantha übergegangen.

 

§ 2 

Zu diesem Zweck trägt der Sklave einen Keuschheitskäfig, dieser wird vom Sklaven selbst erworben, im Originalkarton ungeöffnet Lady Samantha übergeben. Nachdem der Sklave im Beisein von Lady Samantha den Keuschheitskäfig bequem angelegt hat wird er mittels des Schlosses verschlossen, die Schlüssel verbleiben bei Lady Samantha.

 

§ 3 

Die jeweilige Verschlussdauer wird vorher vereinbart, sie kann wochen- oder monatsweise vereinbart werden.

 

§ 4 

Lady Samantha erhält ein vorher individuell vereinbartes Tribut welches vor der jeweiligen Verschlussperiode fällig wird.

 

§ 5 

Der Sklave wird während der Dauer des Verschlusses von Lady Samantha bestimmte Aufgaben und Vorgaben erhalten. Diesen Vorgaben ist zwingend Folge zu leisten, die Aufgaben werden ohne Widerrede erledigt.

 

§ 6 

Vor und während des Verschlusses hat sich der Sklave entsprechend seiner Stellung unter Lady Samantha immer höflich und demütig gegenüber der Herrin zu verhalten.

 

§ 7 

Während des Verschlusses ist es Lady Samantha jederzeit freigestellt die Schlüssel an Dritte zu verleihen.

 

§ 8 

Der Vertrag bzw. die vereinbarte Vertragsdauer kann nur von Lady Samantha selbst und auch ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

 

 

 

 

                Lady Samantha                                       Sklave……………..