Keuschhaltungs-Feminisierungs-Vertrag
zwischen
Lady Samantha und …………….. (im Vertrag Sklavin genannt):
Ziel ist die komplette Umwandlung in ein devotes, höriges, feminines Objekt das nur noch existiert um gehorsam zu Dienen.
§1
Die Sklavin hat keine Rechte mehr auf einen selbst herbeigeführten Orgasmus, diese Rechte sind vollständig an Lady Samantha übergegangen.
§ 2
Zu diesem Zweck trägt die Sklavin einen Keuschheitskäfig, dieser wird von der Sklavin selbst erworben, im Originalkarton ungeöffnet Lady Samantha übergeben. Nachdem die Sklavin im Beisein von Lady Samantha den Keuschheitskäfig bequem angelegt hat wird er mittels des Schlosses verschlossen, die Schlüssel verbleiben bei Lady Samantha.
§ 3
Die Verschlussdauer beläuft sich auf min. 3 Monate, danach kann sie einseitig von Lady Samantha individuell monatsweise verlängert werden.
§ 4
Lady Samantha erhält ein vorher individuell vereinbartes monatliches Tribut welches jeweils am 1. jeden Monats fällig wird.
§ 5
Während des Verschlusses ist es Lady Samantha jederzeit freigestellt die Schlüssel an Dritte zu verleihen.
§ 6
Vor und während des Verschlusses hat sich die Sklavin entsprechend ihrer Stellung unter Lady Samantha immer höflich und demütig gegenüber der Herrin zu verhalten.
§ 7
Unmittelbar nach dem Verschluss, hat sich die Sklavin im Beisein von Lady Samantha komplett aller Körperhaare (ausschließlich Kopfhaar) zu entledigen. Der Intimbereich hat selbstredend schon vor dem Verschluss haarlos zu sein. Darüber hinaus verpflichtet sich die Sklavin spätestens alle 3 Tage eine erneute Ganzkörperrasur vorzunehmen.
§ 8
Unmittelbar nach dem Verschluss ist es der Sklavin verboten, männliche Unterwäsche zu tragen, aus diesem Grund hat die Sklavin alle männlichen Wäschestücke gewaschen und in einem Wäschesack der Herrin zu übergeben.
Der Sklavin ist ab diesem Zeitpunkt nur noch das Tragen von weiblichen Höschen, Slips und Miederhosen erlaubt.
Ebenso hat die Sklavin 24 Stunden täglich eine Strumpfhose zu tragen, diesbezüglich sollte eine Auswahl von mindestens 10 Strumpfhosen vorhanden sein, Farbe und Beschaffenheit werden von Lady Samantha bestimmt.
§ 9
Die Sklavin verpflichtet sich ihren Körper zu pflegen incl. Maniküre und Pediküre. Bei der Körperpflege sollten ausschließlich feminine Cremes und Lotions verwendet werden.
In den eigenen 4 Wänden wird die Sklavin immer weibliches Parfum tragen, Art und Duft werden ihr von Lady Samantha mitgeteilt.
Die Zehnägel der Sklavin sind immer lackiert, vorzugsweise in pink oder zartrot.
Die Sklavin hat sich ein komplettes Make-Up Set zuzulegen, darüber hinaus wird die Sklavin einen Make-Up-Kurs belegen (Buch, Video).
Jeden 2. Tag hat die Sklavin Lady Samantha ein Bild zu schicken, um die Herrin über dementsprechende Fortschritte beim Schminken zu unterrichten.
§ 10
In den eigenen 4 Wänden trägt die Sklavin ausschließlich weibliche Kleidung und Schuhe.
Bei Vertragsbeginn erhält die Sklavin von Lady Samantha eine Liste, welche alle relevanten Kleidungsstücke, Schuhe, Accessoires beinhaltet. Gemäß dieser Liste wird sich die Sklavin ausstatten.
Nach 2 Monaten sollte die Sklavin fähig sein, sich feminin auf Stöckelschuhen mit Absatz bewegen zu können, aus diesem Grunde verpflichtet sich die Sklavin, jeden Abend zu trainieren.
§ 11
Nachdem sich Lady Samantha davon vergewissert hat (Foto, Webcam, Video) dass die Sklavin in ihrem Aussehen, Verhalten, Gang auf Stöckelschuhen feminine Züge angenommen hat darf die Sklavin das erste Mal das Reich von Lady Samantha als Frau betreten. Dies geschieht vorzugsweise in einem schlichten, nicht allzu auffälligen Outfit.
Nach eingehender Inspizierung der Sklavin durch Lady Samantha erhält diese einen weiblichen Namen, Lady Samantha behält sich das Recht vor, die Sklavin auf ihre eigene Art und Weise zu „taufen“.
§ 12
Im Studio wird die Sklavin hinsichtlich Ihrer zukünftigen Verwendung geprüft. Dies können Hauszofendienste, Lustsklavinnendienste etc. sein.
Die Prüfungsdauer beträgt min. 5 Studiobesuche, erst dann wird der Sklavin Ihre endgültige Bestimmung mitgeteilt, ein Vetorecht bezüglich der Verwendung ist ausgeschlossen.
§ 13
Lady Samantha hat die Berechtigung die Sklavin jederzeit an dritte Personen gemäß Verwendungszweck zu verleihen und zu vermieten.
Lady Samantha
Sklavin……………..