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Vertrag zwischen Herrin und Sklave

 

______________________________ und ______________________________

______________________________ (Strasse) ______________________________

______________________________ (Ort) ______________________________

  -nachfolgend Herrin genannt-                    -nachfolgend Sklave genannt –

 

Gegenstand des Vertrages:

 

Herrin und Sklave vereinbaren hier vertraglich ein Abkommen und die Durchführung einer

gemeinsamen BDSM-Beziehung wie folgt: 

 

Datum: _________________ Uhrzeit (von/bis): __________________

 

Ort (Ort, Strasse, Bezeichnung): ______________________________________________________

 

Als vereinbart gilt, dass die Herrin jederzeit von ihrem Recht Gebrauch machen kann, den Sklaven nach ihren Vorstellungen zur Auslebung ihrer dominant-sexuellen Phantasien zu benutzen.

Sie ist berechtigt den Sklaven auch anderen Personen vorzuführen bzw. ihn an andere Personen zu verleihen, oder auch zu überlassen.

Der Sklave ist im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und sich darüber im Klaren, dass er erniedrigenden, demütigenden und entwürdigenden Maßnahmen und Situationen ausgeliefert sein wird.

Tätigkeiten und Aufgaben werden von dem Sklaven so verrichten, dass er seine Herrin nicht bewusst verärgert, selbst wenn die Order für ihn eine Hürde bedeutet die ihm nicht angenehm ist. Dies ist jedoch ein Bestandteil dieses Vertrages, und wird akzeptiert.

Der Sklave versichert hier ausdrücklich, dass es sein freier Wille ist, sich der Herrin i.R.d. Vertrages ausnahmslos unterzuordnen und alle ihm erteilten Anweisungen geflissentlich zu befolgen. Sollte der Sklave eine ihm gestellte Aufgabe nicht zur Zufriedenheit der Herrin erledigen, so ist diese ermächtigt, erzieherische Maßnahmen zur Anwendung zu bringen.

 

Dieser Vertrag wird in dem Wissen beider Partner unterzeichnet, dass dieser Kontrakt keinerlei Geltung vor Gericht hat. Beide Partner verzichten auf die Möglichkeit, etwaige Punkte dieses Vertrages bei einem ordentlichen Gericht einzuklagen. Unter diesem Wissen verpflichten sich beide Parteien, moralisch nachfolgende Punkte so genau wie irgend möglich einzuhalten.

 

Laufzeit des Vertrages: von ________________ bis ________________

Zeitdauer:

Ich verspreche hiermit, meiner Herrin vollkommen als Sklave zu gehören, das heißt, 24 Stunden am Tag für sie bereit zu sein. Ich werde mich vollkommen dem Verlangen und den Wünschen meiner Herrin unterordnen, ohne durch Dritte beeinflusst zu werden.

Mein Sklavendasein beginnt mit Unterschrift und soll am... um... Uhr beendet sein.

 

Allgemeine Regeln: 

                      
> Die Herrin garantiert dem Sklaven, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die  bleibende Schäden an Geist oder Körper des Sklaven nach sich ziehen können.

> Die Herrin garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit des Sklaven in der Öffentlichkeit zu wahren und ihn vor Dritten zu beschützen.

> Die Herrin ist sich bewusst, dass das Wohlergehen des Sklaven ausschließlich von ihr abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen im Rahmen dieses Vertrages sicherzustellen.


> Die Herrin räumt dem Sklaven ausdrücklich ein Vetorecht gegen diesen Vertrag ein. Das Veto wird von dem Sklaven mit dem Wort „Mayday“ bekannt gegeben und von der Herrin bedingungslos akzeptiert. Der Vertrag verliert damit seine Gültigkeit.

 

Herrin und Sklave schließen diesen Vertrag in gegenseitigem Respekt und Anerkennung ab.

                       

Anrede der Herrin:

Der Sklave wird immer respektvoll und ehrfürchtig über seine Herrin reden. Er wird sie immer mit " Sie und Herrin" (Ausnahmen: siehe Regeln in der Öffentlichkeit). Die Herrin hat die Möglichkeit, ihrem Sklaven in der oben genannten Zeit "Freizeit" einzuräumen, in der sich der Sklave frei bewegen und benehmen darf.

 

Freizeit des Sklaven:

Der Sklave hat seiner Herrin rechtzeitig, d.h. möglichst 2 Wochen zuvor,  seine persönlichen Termine mitzuteilen. Urlaub bzw. längerfristige Termine sofort nach Kenntnis dieser Termine. Bei schweren Verstößen kann die Herrin auch auf diese Termine zurückgreifen.

Während dieser "Freizeit" werden keine Bestrafungen des Sklaven durchgeführt. Es ist jedoch klar, dass der Sklave seiner Herrin weiter mit Respekt und Liebe begegnet, und dass Dinge, die sich der Sklave in seiner "Freizeit" zu Schulden kommen lässt, zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden können, wenn seine Herrin dies für notwendig hält.

Befehlsfreie Zeiten:

Befehlsfreie Zeiten können so gestaltet werden, dass sie nicht zu bequemen Erholungspausen für den Sklaven werden. Die Herrin kann sicherstellen, dass diese Zeiten dem Sklaven keine Gelegenheit bieten, sich eigenmächtig aus der Sklavenrolle zu befreien. Gegebenenfalls darf der Sklave angekettet in einer Art Gefängnis untergebracht werden.

 

Falsches Verhalten oder schlecht ausgeführte Befehle:  

                                                        

Der Sklave hat die Herrin stets nackt auf Knien, den Blick nach unten gerichtet, mit vorgebeugtem Oberkörper und den Armen auf dem Rücken verschränkt, zu begrüßen und ihr dabei unaufgefordert die Stiefel zu lecken. Der Sklave hat seine Erzieherin mit ,,Herrin" anzusprechen. Er hat in ganzen Sätzen zu sprechen. Fragen der Herrin sind mit ,,Ja, Herrin" oder ,,Nein, Herrin" zu beantworten. Der Sklave hat sich stets auf allen Vieren zu bewegen. Bei ungebührlichem Verhalten kann die Herrin das Strafmaß so wählen, dass der Sklave dies nicht wiederholen wird. Wiederholungen können entsprechend härter geahndet werden

 

Bestrafung bei Vergehen:

Der Sklave weiß, dass Vergehen gegen die Absicht und den Inhalt dieses Vertrages zu besonders harten Bestrafungen führen.

Der Sklave kann jederzeit und an jedem Ort, nach den Vorgaben dieses Vertrages, von der Herrin gestraft werden. Der Sklave wird jede Art von Bestrafung durch die Herrin -uneingeschränkt - akzeptieren.

Er  wird seine Bestrafung immer dankbar empfangen und als Teil seiner Ausbildung zum perfekten Eigentum / Besitz der Herrin ansehen.

Er wird diese ertragen und für seine Züchtigung danken. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache der Herrin, welcher dem Sklaven deutlich machen sollte, wann und warum eine Strafe zu erwarten ist. Die Herrin kann ihr Eigentum fallweise oder auf längere Zeit ignorieren.

 

Rechte der Herrin:

Der Sklave ist verpflichtet, alle Aktivitäten seiner Herrin zu erdulden, die nicht in diesem Vertrag ausgeschlossen werden. Die Herrin hat das Recht, ihm Schmerzen zuzufügen, wenn es ihr danach verlangt.

Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gehören der Herrin. Sie kann, wenn sie will, davon Gebrauch machen.

 

Pflichten der Herrin:

Die Herrin ist für das Befinden ihres Sklaven verantwortlich. Sie verteidigt ihren Sklaven gegen jeden Angriff Dritter. Die Herrin muss sicherstellen, ihrem Sklaven keine körperlichen Schäden zuzufügen, welche die Aufmerksamkeit von nicht an der Beziehung beteiligter Personen erregen könnten.

Selbstverständlich ist, dass alle Aktivitäten der Herrin, die das Leben des Sklaven in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, unzulässig und tabu sind!

Die Herrin wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit dem Sklaven besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.

 

Private Regeln:

Ist die Herrin zugegen, bestimmt sie, ob und wie sich der Sklave zu kleiden hat.

Ist der Sklave mit seiner Herrin in einem Raum, bittet er sie  um Erlaubnis, wenn er den Raum verlassen will. Er hat hierbei den Grund zu nennen und wohin er gehen möchte.

Der Sklave hat den Lebensraum der Herrin mit äußerstem Respekt zu huldigen und wird jeden Platz den er benutzt hat in Ordnung und Sauberkeit hinterlassen.

Zu den Mahlzeiten wird der Sklave seine Herrin bedienen.

Wenn der Sklave zu seiner Herrin,  oder diese zu ihm spricht, hat der Sklave aufmerksam zu sein, und seinen Blick zu senken, wenn es nicht anders befohlen wird.

 

Rechte für die Öffentlichkeit:

Der Sklave hat sich jederzeit so zu verhalten, dass niemand seine Versklavung bemerken kann. Er wird seine Herrin mit Namen ansprechen, außer wenn sie etwas anders befohlen hat. Auch in der Öffentlichkeit hat der Sklave hinter seiner Herrin zurückzustehen.

Der Sklave spricht nur wenn er angesprochen wird oder die Herrin ihm die Erlaubnis dafür erteilt oder um Informationen zu erfragen. Er beginnt und  beendet jeden Satz mit dem Zusatz "Herrin".  Er wird auch in Gegenwart Dritter nur dann sprechen, wenn er die Erlaubnis der Herrin erhalten hat.
Der Sklave darf sich nach seinen Vorstellungen kleiden, so lange er damit seine Kleidungsregeln nicht verletzt und er seiner Herrin vor Verlassen des Hauses um ihr Einverständnis gebeten hat.

 

Rechte für das Berufsleben:

Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang des Sklaven beeinflussen oder gar gefährden.

Die Herrin wünscht sich einen ordentlich und ehrlich arbeitenden Sklaven.

In der Arbeitszeit ist es dem Sklaven gestattet, sich in angemessener Weise zu kleiden und das Haus zu verlassen, wenn notwenig.

Während seiner Arbeitszeit darf der Sklave telefonieren und geschäftliche Dinge besprechen, ohne dafür eine spezielle Genehmigung seiner Herrin einholen zu müssen.

 

Kleidung der Sklaven:

Der Sklave trägt keine Unterwäsche. Er darf seine Kleidung selbst wählen. Sollte er damit den Geschmack der Herrin nicht treffen, wird sie ihm neue Kleidungsorder geben.

Im Haus hat der Sklave ein Halsband zu tragen.

Beim Verlassen des Hauses ohne die Herrin, darf er dieses ablegen, wird dafür aber einen Cockring oder ähnliches, tragen.

                     

Safeword:

Herrin und Sklave vereinbaren, dass im Extremfall ein "Safeword" zur Begnadigung des Sklaven führt. Der Sklave hat das Recht, ein eigenes Safeword zu wählen, ansonsten wird die Herrin ihm eines zuweisen.

Der Sklave darf während der genannten Laufzeit des Vertrages seine Gedanken, Gefühle, Wünsche und Ängste zum Ausdruck bringen.                       

Die Herrin ist verpflichtet, das Safeword jederzeit zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.

Der Sklave verpflichtet sich zu verantwortungsbewusstem Umgang mit seinem "Safeword", und vertraut inständig darauf, dass seine Herrin den Einsatz desselben respektieren wird. Sollte eine Situation entstehen, in welcher der Sklave sein "Safeword" nutzt, wird die Herrin dies erkennen und die Situation angemessen entschärfen und wenn nötig auch abbrechen.

 

  

Abschluss des Vertrages:

Die Inhaberin dieses Schriftstücks ist Eigentümer und somit Herrin des Sklaven. Eine Kopie des Vertrages verbleibt beim Sklaven! Dieses Schriftstück regelt die Rechte der Herrin und die Pflichten des Sklaven. Der Sklave erkennt die Regeln an und verpflichtet sich seiner Herrin an vereinbarten Terminen nach Maßgabe dieses Kontrakts zur Verfügung zu stehen.

 

Passus des Sklaven:   

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben.

Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag. Ich bin bereit, meinen Körper und meine Seele an meine Herrin zu verschenken, ihr zu ihrer Befriedigung zu dienen und als Sklave zu gehören.

______________________
Datum, Uhrzeit, Sklave

 

Passus der Herrin:

Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meines Sklaven, mir zu dienen. Ich übernehme die Verantwortung für sein Wohlergehen, seine Erziehung und Perfektionierung zu einem demütigen, gehorsamen Sklaven. Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsende Verantwortung und werde mein Eigentumsrecht nicht missbrauchen.

________________________________

Datum, Uhrzeit, Herrin

  

 

Sonstige Vereinbarungen (handschriftlich):

 

 

 

 

_________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) _________________________

                            - Herrin -                                                                      - Sklave -